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Sehr geehrte Wangerländer Gastgeber,

vom Deutschen Tourismus Verbund haben wir einen wichtigen rechtlichen Hinweis bezüglich der Darstellung des aktuell geltenden Beherbergungsverbotes auf Buchungsportalen bekommen. Außerdem ist soeben die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland veröffentlicht worden.

! Wichtiger rechtlicher Hinweis vom DTV

Seit gestern, Montag 02. November 2020, gilt ein generelles touristisches Beherbergungsverbot in allen Bundesländern.

Soweit Vermittlungs- und Buchungsportale Ferienunterkünfte über eine Homepage anbieten oder bewerben, sollten sie auf das Verbot hinweisen. Ohne einen solchen Hinweis besteht das Risiko von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, weil Verbrauchern suggeriert wird, dass die dort angebotenen Ferienunterkünfte im betroffenen Zeitraum unbegrenzt zur Verfügung stehen.  

Der Hinweis auf das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzbarkeit sollte auf 
  • der Startseite, 
  • der Seite mit den  Suchergebnissen 
  • sowie der Seite mit der Detailbeschreibungen der vom Verbot betroffenen Unterkunft 
zu finden sein.  

Der Text könnte laut DTV wie folgt lauten:  
„Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. 
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier:
Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“

Ihre Unterkunftsdarstellung auf wangerland.de

Wir arbeiten bereits mit Hochdruck, daran auch auf unseren Buchungsseiten einen entsprechenden Hinweis einzublenden. Dies ist jedoch ad Hoc nicht möglich und benötigt technische Anpassungen. Wir sind aber dran!

Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland

Der Anteil von Neuinfizierten mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 (Coronavirus) liegt kumulativ über die letzten sieben Tage bei über 35 je 100.000 Einwohner. Somit werden weitere Maßnahmen angeordnet. 

Ab morgen, den 04. November gilt ergänzend zur aktuellen Landesverordnung, dass In den folgenden Bereichen unter freiem Himmel täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:


Hohenkirchen:

Fischelteich, Brücke Wangermeer, auf dem Wochenmarkt.

Hooksiel:
Fußgängerzone Lange Straße, Wochenmarktplatz, Garten der Generationen, Alter Hafen, Skateanlage.

Horumersiel:
Goldstraße, Deichstraße, Dorfplatz.

Schillig:
Schillighörn.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland.

Alle Informationen zu der neuen Corona-Verordnung und alle Änderungen durch diese finden Sie wie immer in dem FAQ-Bereich unserer Website.


Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH