Print Icon
 

Liebe Wangerländer Leistungsträger,

folgende Mitteilung der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH zum Thema "Neue Niedersächsische Verordnung" möchten wir Ihnen gerne zukommen lassen.

Neue niedersächsische Verordnung - Tritt am 26. Juni 2020 in Kraft

Die wesentlichen Änderungen finden Sie auf Seite 20 der Verordnung in gelber Markierung.
Der Ausschnitt lautet wie folgt:
  • Betreiber einer Beherbergungsstatte oder einer ähnlichen Einrichtung ist es untersagt, eine Person, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder  Warendorf hat, zu beherbergen.
  • Ausgenommen sind Personen, deren Beherbergung in der Einrichtung vor dem 11. Juni 2020 begonnen hat oder die über ein ärztliches Zeugnis verfugen, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt. Dieses ist dem Betreiber und auf Verlangen auch der zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen. 
  • Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stutzen, die höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in der Berherbergungsstätte vorgenommen worden ist.
  • Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens sieben Tage nach Ende der Beherbergung aufzubewahren.

Alle Informationen erhalten Sie wie gewohnt auch in unserem FAQ-Bereich auf www.wangerland.de.

Freundliche Grüße und Ihnen allen ein schönes Wochenende.

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH