| | Liebe Wangerländer Leistungsträger, folgende Mitteilung der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH zum Thema "Neue Niedersächsische Verordnung" möchten wir Ihnen gerne zukommen lassen.
| | | Neue niedersächsische Verordnung - Tritt am 26. Juni 2020 in Kraft
| | Die wesentlichen Änderungen finden Sie auf Seite 20 der Verordnung in gelber Markierung.
Der Ausschnitt lautet wie folgt:
- Betreiber einer Beherbergungsstatte oder einer ähnlichen Einrichtung ist es untersagt, eine Person, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder Warendorf hat, zu beherbergen.
- Ausgenommen sind Personen, deren Beherbergung in der Einrichtung vor dem 11. Juni 2020 begonnen hat oder die über ein ärztliches Zeugnis verfugen, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt. Dieses ist dem Betreiber und auf Verlangen auch der zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen.
- Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stutzen, die höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in der Berherbergungsstätte vorgenommen worden ist.
- Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens sieben Tage nach Ende der Beherbergung aufzubewahren.
| | | | Alle Informationen erhalten Sie wie gewohnt auch in unserem FAQ-Bereich auf www.wangerland.de.
Freundliche Grüße und Ihnen allen ein schönes Wochenende.
Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH
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