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Liebe Wangerländer Gastgeber,

soeben wurde das geplante Beherbergungsvberbot in einer neuen Verordnung bekanntgegeben und diese möchten wir Ihnen auf diesem Wege zukommen lassen. Die Änderungen treten am Samstag den 10. Oktober in Kraft.

Änderungen der aktuellen Verordnung - Tritt am 10. Oktober 2020 in Kraft

Das Land Niedersachsen hat die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, welche am 08. Oktober 2020 veröffentlicht wurde wie folgt angepasst:
  • In Beherbergungsbetrieben sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken für Personen die aus einem vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichgstellung festgelegten Risikogebiet stammen untersagt.
  • Gäste die über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form verfügen, die bestätigen, dass keine Infektionen vorliegen dürfen weiterhin einreisen.
  • Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis darf höchstens 48 Stunden vor Anreise vorgenommen worden sein.
Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Gäste,
  • die bereits vor Verkündigung des Beherbergungsverbots angereist sind,
  • die zwingend notwendig (beruflich oder medizinisch) veranlasst reisen,
  • die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben, insbesondere einen Besuch von Familienangehörigen welcher die Pflege schutzbedürftiger Personen umfasst, oder
  • für die das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt in begründeten Einzelfällen auf Antrag eine Ausnahme zugelassen hat.
Weiter gilt das Übernachtungsverbot nicht für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper.

Gebiete mit erhöhtem Aufkommen an Infektionen

Das Robert Koch-Institut zeigt Ihnen auf einem eigens dafür erstellten Dashboard auf, wo es in Deutschland zu einem erhötem Aufkommen an Infektionen kommt. Die Auswertungen basieren auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß Infektionsschutzgesetz übermittelte Meldedate. Die Berliner Morgenpost bereitet diese Daten auf, um diese in einer übersichtlichen Karte zu veranschaulichen.

Alle Informationen zu der neuen Verordnung und den aktuellen Änderungen erhalten Sie wie gewohnt auch in unserem FAQ-Bereich auf www.wangerland.de.

Viele Grüße

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH