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Liebe Vermieter und Vermieterinnen,

folgende Mitteilung des niedersächsischen Heilbäderverbandes möchten wir Ihnen gerne weiterleiten.

Heilbäderverband Niedersachsen e.V. informiert

Die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlaubt seit dem 11. Mai 2020 das langsame Hochfahren des Tourismus. Die nächsten Lockerungen sind für den 25. Mai 2020 geplant.


Die Corona-Krise stellt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kurverwaltungen und Tourist-Infos vor große Herausforderungen, auch hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen. Im Namen der Bad Zwischenahner Touristik GmbH und des Niedersächsischen Heilbäderverbandes freuen wir uns daher sehr, Sie zur digitalen Konferenz mit dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V., Herrn Prof. Dr. Ansgar Staudinger, am 22. Mai 2020 von 10.00 bis ca. 12.00 Uhr einzuladen. Herr Prof. Staudinger wird die häufigsten Problemstellungen und Lösungsansätze im Beherbergungsbereich besprechen und einen Ausblick auf die Phase des schrittweisen Neustarts im Tourismus unter rechtlichen Gesichtspunkten geben.  


Gerne können Sie im Vorfeld relevante Fragestellungen bei uns einreichen. Wir werden diese bündeln und mit Herrn Dr. Staudinger Schwerpunkte festlegen, die dann behandelt werden. Bitte beachten Sie, dass nur grundsätzliche Fragestellungen besprochen werden können und keine Einzelfallberatung möglich ist. 


Bitte melden Sie sich per Email zu Teilnahme an, wir werden Ihnen dann die Zugangsdaten für die Zoom-Konferenz zuschicken.


Freundliche Grüße 

Heilbäderverband Niedersachsen

Ilka Lemkemeyer


Kontakt:

i.lemkemeyer@hbv-nds.de

www.hbv-niedersachsen.de

 

Freundliche Grüße

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH