Print Icon
 

Sehr geehrte Wangerländer Leistungsträger,
folgend möchten wir Sie über die wichtigsten Anpassungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kenntnis setzten, welche vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden ist.

Niedersächsische Corona-Verordnung - Tritt am 25. Januar in Kraft

Die neuen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind veröffentlicht worden und treten heute, 25. Januar 2021, in Kraft. Die aktuelle Verordnung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Wichtige Anpassungen sind u.a.:
  • Für Personen, die
    • sich in einem geschlossenen Raum eines Betriebs oder einer Einrichtung, in dem vor dem Raum gelegenen Eingangsbereich, auf einem zugehörigen Parkplatz oder auf dem Wochenmarkt aufhalten,
    • ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs oder eine dazugehörige Einrichtung nutzen, oder
    • zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege ausüben oder als Kunden entgegennehmen,
ist nur eine medizinische Maske zulässig; Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere) tragen.
  • Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist untersagt.

Antworten auf häufig gestelle Fragen finden Sie wie immer in dem bereits aktualisierten FAQ-Bereich unserer Website.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Wochenstart - Geben Sie weiterhin auf sich Acht und bleiben Sie gesund.


Beste Grüße

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH