Kontakte verringern - Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Kontaktbeschränkung - Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal 10 Personen gestattet. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel.
Private Reisen - Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) zu verzichten. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Freizeitgestaltung - Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Dazu gehören u.a. Kinos, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder und Fitnessstudios.
Veranstaltungen - die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Gastronomiebetriebe - Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Abhol- und Lieferservice wird weiterhin erlaubt sein.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - Kosmetikstudios o.ä. werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physiotherapien werden weiterhin möglich bleiben.
Groß- und Einzelhandel - bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Schulen und Kindergärten - bleiben geöffnet.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Entschädigungen für finanzielle Ausfälle. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter.
Hilfsmaßnahmen für Unternehmen - werden verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert (Überbrückungshilfe III).
Sicheres Arbeiten - Bund und Länder fordern Unternehmen eindringlich auf wo immer es möglich ist Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.
Vulnerable Gruppen - Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden besondere Schutzvorkehrungen ergriffen ohne es zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen kommen zu lassen.