Print Icon
 

Sehr geehrte Wangerländer Gastgeber,

in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 wurden neue Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Wie diese im Detail lauten, werden wir erst mit der neuen Verordnung erfahren.

Neuer Bund-Länder-Beschluss - Tritt am 02. November 2020

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder wurden bereits am 28. Oktober 2020 die wichtigsten Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben. In Kraft treten sollen diese ab Montag den 02. November 2020 und sollen bis Ende November befristet werden.


Wie die Beschlüsse im Detail ausformuliert sein werden und welche Maßnahmen es zu ergreifen gilt, wissen wir erst mit Gewissheit, wenn die neue Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorliegt.


Die Beschlüsse sollen deutschlandweit in Kraft treten und lauten derzeit wie folgt:

Kontakte verringern - Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Kontaktbeschränkung - Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal 10 Personen gestattet. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel.

Private Reisen - Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) zu verzichten. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Freizeitgestaltung - Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Dazu gehören u.a. Kinos, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder und Fitnessstudios.

Veranstaltungen - die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe - Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Abhol- und Lieferservice wird weiterhin erlaubt sein.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - Kosmetikstudios o.ä. werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physiotherapien werden weiterhin möglich bleiben.

Groß- und Einzelhandel - bleibt unter Auflagen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten - bleiben geöffnet.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Entschädigungen für finanzielle Ausfälle. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter.

Hilfsmaßnahmen für Unternehmen - werden verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert (Überbrückungshilfe III).

Sicheres Arbeiten - Bund und Länder fordern Unternehmen eindringlich auf wo immer es möglich ist Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.

Vulnerable Gruppen - Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden besondere Schutzvorkehrungen ergriffen ohne es zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen kommen zu lassen.

Bitte beachten Sie erneut, dass nur mit der neuen Verordnung diese Punkte in Kraft treten! Wir werden Ihnen die neue Verordnung, sobald sie uns zur Verfügung steht, zukommen lassen. Weiter finden Sie wie immer alle Informationen zu derVerordnung in unserem FAQ-Bereich.

Alle Informationen zu der Verordnung und den aktuellen Änderungen erhalten Sie wie gewohnt auch in unserem FAQ-Bereich auf www.wangerland.de.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH