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Sehr geehrte Wangerländer Gastgeber,

gerne möchten wir Ihnen folgende Informationen aus dem Wirtschaftsministerium zur Richtlinie Überbrückungshilfe II weiterleiten.

Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Kurzfristig soll die Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen" (Überbrückungshilfe II) veröffentlicht werden, welche kleine und mittlere Unternehmen unterstützen soll, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, deren Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April 2020 bis August 2020 um mindestens 50 % gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist oder ihr durchschnittlicher Umsatz im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist.

Die Überbrückungshilfe kann für maximal vier Monate beantragt werden. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Möglicher Förderzeitraum sind die Monate September 2020 bis Dezember 2020.

Die Überbrückungshilfe II erstattet einen Anteil in Höhe von
  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzrückgang,
  • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 %,
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 30 % und unter 50 % im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. 
Daneben sind auch Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, pauschal in Höhe von 20 % der anerkannten Fixkosten förderfähig.

Anträge können weiterhin über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchprüfer und Rechtsanwalt bis zum 31. Dezember 2020 bei der NBank gestellt werden.

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in die Woche.

Viele Grüße

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH