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Neue Niedersächsische Landesverordnung

Sehr geehrte Wangerländer Leistungsträger,
die neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist am 27. November veröffentlicht worden. Aufgrund technischer Probleme konnten wir Ihnen die Verordnung berdauerlicher Weise nicht früher zukommen lassen - Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Verordnung ist gestern, Montag 30. November 2020, in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen sind u.a.:
  • Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als fünf Personen aufhalten.
  • Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 mit insgesamt nicht mehr als zehn Personen unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Hausstand aufhalten.
  • Punkt eins und zwei gelten auch für private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossen Räumlichkeiten, auf eigenen oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel wie zum Beispiel in zur eigenen Wohnung gehörenden Gärten oder Höfen oder in der Öffentlichkeit, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, stattfinden
  • Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs-oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Feuerwerke sind auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

Dem Betreiber einer Beherbergungsstätte, eines Hotels oder eines Bootsliegeplatzes sowie dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses sind Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken zunächst weiterhin bis zum 20. Dezember 2020 untersagt. Übernachtungsangebote und Übernachtungen sind nach der aktuellen Verordnung aber weiterhin zu notwendigen Zwecken, wie zum Beispiel aus Anlass von Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig.

Alle aktuellen Informationen zu der Niedersächsischen Verordnung finden Sie auch in dem FAQ-Bereich unserer Website. Weitere Fragen nehmen wir gern auch über info@wangerland.de entgegen.


Herzliche Grüße

Ihr Team der Wangerland Touristik GmbH