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Informationen zur Antragstellung für Soforthilfe

 

Liebe Vermieterinnen, liebe Vermieter, 

beiliegende Informationen haben uns von der Tourismus Marketing Niedersachsen GmbH erreicht.


Das Land Niedersachsen und die NBank bieten zwei Förderprogramme die Soforthilfen für Unternehmen bieten. Für beide Förderprogramme ist eine Antragstellung ab heute, Mittwoch, 25.03.2020 15:00 Uhr möglich.

 

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie für die Bewilligung der Liquiditätshilfen aktuelle Unternehmensdaten in Form einer BWA, Einnahmen-Überschussrechnung oder Jahresabschluss bereit halten sollten. Die NBank weist zudem darauf hin, dass bereits in den letzten Wochen formlos eingereichte Anträge auf Niedersachsen-Soforthilfe Corona oder Niedersachsen-Liquiditätskredit für die weitere Bearbeitung nicht ausreichen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der NBank.

Darüber hinaus gibt es ein geplantes Soforthilfeprogramm des Bundes. Das Bundeskabinett hat vorgestern ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, welches noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Für touristische Betriebe und Gastgeber ist insbesondere das Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen (9.000 Euro bis 5 Beschäftigte und 15.000 Euro bis 10 Beschäftigte) relevant. Für das Bundesprogramm stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antragsformulare zur Verfügung. 

Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann kann ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragt werden, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist. Eine Nacheinander-Inanspruchnahme der Zuschuss-Programme von Land und Bund ist also möglich.  Bei Fragen wenden Sie sich am Besten direkt an die NBank. Trotz der erwarteten hohen Anzahl an Anfragen wird versucht eine kurze Bearbeitungszeit einzuhalten. 


Freundliche Grüße 

Jenny Bornholdt-Haack